WLTP ist ein weltweit einheitliches Testverfahren zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs und der Abgasemissionen.

Die Abkürzung steht dabei für Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure, zu deutsch: Weltweit harmonisiertes Prüfverfahren für leichtgewichtige Fahrzeuge. WLTP ist der einheitliche Fahrzyklus, mit dem Europa seit 2017 der Kraftstoffverbrauch und die Emissionen von PKW ermittelt werden. Dieses Prüfverfahren ist deutlich realitätsnäher als der bis dahin gültige NEFZ. Mit dem "2. Akt" von WLTP treten sukzessive weitere gesetzliche und technische Anforderungen in Kraft. Sie betreffen sowohl neue als auch bereits eingeführte Messverfahren zur Bestimmung von Verbrauch und Emissionen.

Vollständig eingeführt, mit allen Testverfahren ist WLTP "2. Akt" für PKW und leichte Nutzfahrzeuge der Klasse I am 1. Januar 2021.

Warum erneut Änderungen?

WLTP wird schrittweise eingeführt. Die erste Stufe beinhaltete neben dem neuen WLTP-Testzyklus im Labor auch das RDE-Verfahren, das Emissionsmessungen auf der Straße unter Realbedingungen vorschreibt. Im "2. Akt" wird WLTP um drei Testverfahren erweitert. Einbezogen werden nun das Emissionsverhalten der Fahrzeuge innerhalb einer Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren, die Tankverdunstung sowie die Speicherung des Kraftstoffverbrauches über die Fahrzeuglebensdauer.

Was bedeutet das?

Für Autokäufer ändert sich kaum etwas: Neue Fahrzeugmodelle müssen die Grenzwerte und Messmethoden bereits vor der eigentlichen Einführung erfüllen, um eine amtliche Typgenehmigung zu erhalten. Alle Neuwagen entsprechen daher den jeweiligen Standards. Im Einzellfall geben die Verkaufsberater gern Auskunft. Und wer ganz sicher gehen will, setzt auf Leasing oder entsprechende Herstellergarantien. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind vom WLTP "2. Akt" nicht betroffen.

WLTP Planung

WLTP Broschüren

WLTP 2.0

Die nächste Stufe auf dem Weg zu neuen Emissionsstandards (PDF 2MB)

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WLTP

Neue Standards für die Ermittlung der Verbrauchs- und Abgaswerte von Kraftfahrzeugen (PDF 2MB)

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* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen https://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser sind als der heutige Durchschnitt werden mit A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben. Die hier gemachten Angaben beziehen sich jeweils auf die EG-Typgenehmigung des gewählten Modells und dessen Serienausstattung gem. Richtlinie 2007/46/EG. Von Ihnen im Zuge der Konfiguration gewählte Sonderausstattung kann dazu führen, dass Ihr konfiguriertes Modell aufgrund der gewählten Ausstattung einem anderen genehmigten Typ entspricht, als dies ohne gewählte Sonderausstattung der Fall wäre. Daraus können sich Abweichungen der Angaben für Ihr konfiguriertes Modell ergeben. Bei den angegebenen CO₂-Werten handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden.

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